Regulierung

Das Kleingedruckte ist nicht unwichtig – und das finden Sie hier auf einen Blick…und zwar nicht kleingedruckt!

Die US-amerikanische Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) beaufsichtigt die Finanzmärkte in den USA und ist eine der ältesten Organisationen zur Überwachung der Aktivitäten von Finanzdienstleistern, Banken und Unternehmen.

Ihr Hauptziel ist es ein funktionsfähiges, zuverlässiges und stabiles Finanzsystem zu gewährleisten und Bankkunden, Versicherte und Anleger zu schützen.

U.S. Securities and Exchange Commission
100 F Street, NE Washington
DC 20549-0213
Telephone: (800) 732-0330
Fax: (202) 772-9295
Web: www.sec.gov 

Link zu Victorum Capital Inc. bei der SEC: https://www.sec.gov/Archives/edgar/data/0001871600/000187160021000001/xslFormDX01/primary_doc.xml

Weitere Hinweise

Die Victorum Capital Inc. akquiriert Kapital für ihre Expansion durch den Verkauf von Wertpapieren an Ihrem Unternehmen an qualifizierte Anleger unter Ausschluss von Personen in Gerichtsbarkeiten, in denen der Kauf solcher Wertpapieren gesetzlich nicht zulässig und/oder verboten ist. 

Unternehmen und Personen, die von solchen Verboten betroffen sind, wird es ausdrücklich untersagt, unsere Wertpapiere zu zeichnen oder diese Website zu nutzen.

Als Aktiengesellschaft welche Ihre Wertpapiere qualifizierten Investoren offeriert, unterliegt die Victorum Capital Inc. der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) auf Grundlage der Rule 506 (c) der Regulation D der US-Börsenaufsicht SEC (http://www.sec.gov/answers/rule506.htm).

U.S. Securities and Exchange Commission

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Web: www.sec.gov 

Keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren 

Die Inhalte auf dieser Seite stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Eine Zeichnung erfolgt ausschließlich durch und auf Basis der Rule 506 (c) der Regulation D der US-Börsenaufsicht SEC http://www.sec.gov/answers/rule506.htm.

Diese Verordnung regelt die Befreiungen und Freistellungen von kleinen und mittelständischen Unternehmen bei Ihrer Kapitalbeschaffung von bestimmten Richtlinien des Securities Acts. Rule 506 der Regulation D befreit entsprechende Unternehmen von den Auflagen des § 4 (a) (2) des Securities Act und erlaubt es diesen Unternehmen eine unbegrenzte Menge an Kapital zu akquirieren, ggf. Werbung zu betreiben und trotzdem die Kapitalbeschaffungsmaßnahme als Private Placements deklarieren zu können.